Wie denn nun? In einigen Bundesländern gilt spätestens seit 1. Februar 2008 ein komplettes Rauchverbot für den öffentlichen Raum, in anderen wiederum nur ein eingeschränktes Verbot für bestimmte Örtlichkeiten. Ausnahmeregelungen können unter bestimmten Auflagen geltend gemacht werden, aber auch das nur in einigen Bundesländern für ausgewählte Events – kurzum, das Gesetz sorgt nicht überall für frischen Wind sondern auch für erheblichen Aufklärungsbedarf.
Die 5000 Euro, die vereinzelt als Bußgeld bei Verstößen zu zahlen sind (selbst in der Höhe des Betrages differieren die Bundesländer voneinander), kann man als Veranstalter wahrscheinlich besser investieren. Das hat zur Folge, dass sich das Gesetz unmittelbar auf die Planung und Durchführung von Veranstaltungen auswirkt. Wann und wo darf noch geraucht werden? Ab wann ist eine Veranstaltung öffentlich? Wer haftet bei Verstößen? Auf diese und weitere Fragen zum Nichtraucherschutzrecht in Versammlungsstätten können Sie von Rechtsanwalt Volker Löhr Antworten erhalten. Sein Vortrag “Nichtraucherschutzgesetz: Anwendung in Versammlungsstätten” findet am 12.03. um 14.15 Uhr im Raum Symmetrie 4 statt. (Bild: sxc.hu)