Nach fast zwei Jahren Stillstand aufgrund der COVID-19-Pandemie hat die deutsche Messewirtschaft endlich eine Perspektive: Bundesweit sollen die Corona-Beschränkungen zum 20. März aufgehoben werden. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzler, Olaf Scholz, am 16. Februar geeinigt.
Messe-Restriktionen fallen
Im Beschluss, den die Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler gefasst haben, werden Messen nicht explizit erwähnt. Aus diesem Grund haben bereits mehrere Bundesländer damit begonnen, die Beschränkungen für Messen aufzuheben. Als erste, wichtige Messeländer haben Niedersachsen und Baden-Württemberg ihre Messeverbote aufgehoben.
Baden-Württemberg ist am 23. Februar von der Alarm- auf die Warnstufe zurückgegangen, so dass dort Messen nun unter 3G-Bedingungen (geimpft, genesen oder negativer Test erforderlich) möglich sind. Niedersachsen beendete ebenfalls den so genannten Winterschlaf am 23. Februar. Auch dort sind nun Messen unter 3G-Zugangsregeln wieder möglich. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hob am 19. Februar das Verbot größerer Verbrauchermessen auf. In Sachsen wurde bereits vor dem am 16. Februar gefassten Beschluss das Messeverbot aufgehoben.
Eine ständig aktualisierte Übersicht über die staatlichen Regelungen zum Messewesen stellte der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) auf seiner Webseite zur Verfügung.
Aufhebung in drei Schritten
Bund und Länder haben zudem beschlossen, dass bis 20. März ein Großteil der Beschränkungen in drei Schritten aufgehoben werden. Einige Beschränkungen wurden mit sofortiger Wirkung aufgehoben, dazu zählen auch Zutrittsbeschränkungen für Besucher und Aussteller sowie Kapazitätsbegrenzungen für Messehallen. Der Beschluss sieht nämlich ausdrücklich nur noch Beschränkungen für Massenveranstaltungen, zu denen Messen nicht zählen – wie bereits im Mai 2020 beschlossen wurden.
Nach dem 19. März werden nur noch grundlegende Schutzmaßnahmen möglich sein. Dazu gehören Masken- und allgemeine Abstandsauflagen.
Lockerung der Reisebeschränkungen sowie in Hotel und Gastronomie
Die Einreise nach Deutschland soll ebenfalls erleichtert werden. Hochrisikogebiete werden dem Beschluss zufolge gestrichen. Dies ist bereits für 20 Länder in den letzten Tagen gesehen. Für die Messewirtschaft bedeutet das, dass viele ausländische Messeteilnehmer, die mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft sind, ohne 5-Tage-Beschränkung einreisen dürfen.
Auch für Hotellerie und Gastronomie gibt es positive Nachrichten: Ab dem 4. März wird der Zugang zu Restaurants und Unterkünften für Geimpfte, Geheilte und Getestete (tagesaktuell) ermöglicht. Damit können Messebesucher aus dem Ausland, die als ungeimpft gelten, wieder in Hotels und Restaurants in allen Bundesländern übernachten.
Bilder: Finn Hackshaw /Unsplash, Bundesregierung