Die gute Nachricht brachte Claus P. Sterling von der ZVEI Leistungsgesellschaft Beschallungstechnik gleich zu Beginn seines Vortrags auf dem Media Systems Congress auf den Punkt: “Sie werden sehen: Es ändert sich eigentlich nichts.” An einigen Punkten jedoch wurden durch die Aktualisierung der DIN VDE 0833-4 durchaus entscheidende Novellierungen vorgenommen, so dass das vollbesetzte Auditorium in der Messe Frankfurt die wichtigsten Änderungen in eine Vortragsstunde gepackt mitnehmen konnte.
Neu ist beispielsweise, dass die Zuständigkeit für die Einhaltung der DIN Norm sowie die Erstellung und Umsetzung eines Brandschutzkonzepts nunmehr bei den Betreibern eines Gebäudes liegen. Das Thema wird also in Zukunft nicht mehr “mal mit” von Planungs- und Ingenieurbüros abgedeckt werden müssen. Vielmehr können diese in Zukunft vom Auftraggeber ein Konzept verlangen. Außerdem werden zukünftig die verschiedenen Gebäude – je nach Nutzung, Größe und Umfeld – in drei Sicherheitsstufen eingeteilt, von denen nur die höchste Stufe die Anforderung stellt, eine komplette redundante Anlage bereithalten zu müssen. Jedoch, und das könnte einige in der Branche durchaus empfindlich treffen, gilt in Zukunft: Alle Beteiligten an einem solchen Prozess bzw. Projekt müssen eine Zulassungsprüfung zur “Fachkraft für SAA” ablegen, ebenso müssen alle Firmen ein Qualitätsmanagement nachweisen – ISO 9000, 9001 oder vergleichbar. Dass die CIS-Werte künftig durch STI-werte ersetzt werden, dürfte sich in der Branche schon rumgesprochen haben, und dass “Vollschutz” in der aktualisierten DIN jetzt als “Vollbeschallung” bezeichnet wird (ebenso wie “Teilschutz” jetzt “Teilbeschallung” heißt), ist im Grunde auch nur eine Schönheitskorrektur. Wichtig ist, dass es auch weiterhin gestattet ist, die zur Warnmeldung installierten Anlagen für andere Zwecke zu nutzen – also beispielsweise für Betriebsdurchsagen oder Hintergrundmusik. Was der Experte seinen Zuhörern jedoch ganz besonders ans Herz legte: “Bitte beachten Sie die raumakustische Planung beim Bau und Umbau von Gebäuden. Denn die Architekten, denen dieses Feld ja eigentlich obliegt, haben in den seltensten Fällen im Hinterkopf, dass im Notfall eine Sprachalarmanlage gut hörbar und die Sprache verständlich sein muss. Aber das kann am Ende Leben retten!”