Bereits im Februar 2019 hat der Bundesrat der Schweiz die Verordnung über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) erlassen. Diese tritt im Dezember 2020 und definiert, dass für jede Lasershow ein Bediener mit Sachkunde erforderlich ist. Laserworld bietet sowohl coronakonforme Seminare für den Suchkundenachweis als auch für den Laserschutzbeauftragten an.
Spezifische Regelungen zur Sachkunde in Schweiz
Die Sachkundeausbildung ist zweistufig organisiert. Die Sachkundebestätigung nach V-NISSG kann in einer eintägigen Veranstaltung erlangt werden und befähigt zur Durchführung von Lasershows ohne Publikumsbestrahlung. Für den Sachkundenachweis ist eine viertägige Ausbildung sowie eine Prüfung notwendig. Danach dürfen Lasershows mit und ohne Publikumsbestrahlung durchgeführt werden. Wurde eine Lasershow von einem Befähigten mit Sachkundenachweis vorbereitet und eingerichtet, kann auch ein Befähigter mit Sachkundebestätigung eine Lasershow mit Publikumsbestrahlung durchführen.
Für den Nachweis sind eine spezifische Ausbildung und Prüfung durch eine anerkannte Prüfungsstelle erforderlich. Diese kann nicht bei jeder Ausbildungsstelle einfach abgelegt werden, da die Schweiz im Gegensatz zu anderen Ländern spezifische Regelungen fordert.
Auswirkungen auf Veranstaltungswirtschaft
Das neue Gesetz betrifft nicht nur leistungsstarke, große Laseranlagen, sondern alle Geräte der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B und 4. Die Auswirkungen der Verordnung sind somit weitreichend, denn sie betreffen ebenfalls gängige DJ-Lichteffekte mit integriertem Lasereffekt. Diese dürften dann ebenfalls nicht mehr ohne Sachkunde betrieben werden.
Es ist zudem nicht mehr erlaubt, dass ein entsprechend qualifizierter Cover-Up Operator die Verantwortung übernimmt. Auch für große Produktionen und Touren gilt die neue Bestimmung, dass derjenige, der den Laser bedient, über eine Sachkundeausbildung verfügen muss.
Coronakonforme Seminare bei Laserworld
Unternehmen, welche die Sachkundeausbildung anbieten wollen, müssen sich durch das Bundesamt für Gesundheit anerkennen lassen. Laserworld (Switzerland) ist eines von zwei Unternehmen, welche bisher als Prüfungsstellen in der Schweiz für die Sachkundeausbildungen für Veranstaltungen mit Laserstrahlung nach V-NISSG anerkannt wurden.
Laserworld bietet die Ausbildung zur Sachkunde sowie die Schulungen zum Laserschutzbeauftragten im coronakonformen Umfeld an. Dabei werden die geltenden Hygieneauflagen berücksichtigt. Die Kurse müssen jedoch als Präsenzkurse stattfinden, da nach DGUV Grundsatz 303-005 Seite 5 Onlinekurse nicht zulässig sind. Um eine Voranmeldung wird gebeten, da die Plätze aufgrund der Auflagen begrenzt sind.
Weitere Informationen zur Sachkunde-Ausbildung erhalten Sie unter www.sachkunde-lasershow.ch. Termine für die Schulungen zum Laserschutzbeauftragten können unter https://www.laserschutzseminar.de abgerufen werden.