Kurz nach dem Mittagbrot ging es im Rahmen des Media Systems Congresses um das Thema „Freelancer in der Veranstaltungswirtschaft“. Also hieß es nun auf ins Portalhaus zu eben diesem Vortrag. Referent Simon Stürz vom Personaldienstleister artlogic gab zunächst natürlich erst einmal Einblick in die eigene Handhabe mit Freelancern. Ganz klar wurden da eben auch die klassischen Themen wie soziale Verantwortung, Versicherungsschutz und – da die grüne Welle auch an der Veranstaltungsbranche nicht vorbei gehen kann – die Frage nach CO2-neutralem Arbeiten zu Sprache gebracht.
Speziell die Schadensfälle schienen auf großes Interesse im Publikum zu stoßen. Gerade aus Auftraggeber-Perspektive ist es natürlich entscheidend zu wissen, wer nun genau für einen entstandenen Schaden aufkommt: Personaldienstsleister oder der Freelancer? Eine wirklich befriedigende Antwort gab es anfänglich nicht. Die rechtliche Lage ist komplex und aus Sicht von Simon Stürz ist es notwendig, dass der Freelancer über eine eigene Haftpflicht verfügt. Es ist nun mal ein Unterschied, ob das Unternehmen für den Schaden aufkommen muss, der durch den eigenen Mitarbeiter oder eben durch einen gebuchten Freelancer entstanden ist. Wie dem auch sei. Zumindest war dies der thematische Aufhänger des Referenten, um auf eine eigens eingerichtete Website – nämlich Crew.Check.org – hinzuweisen. Idee hinter dieser Plattform war, eine Schnittstelle für Auftraggeber und Auftragnehmer zu schaffen. Und da man auch als Freelancer im Tourgeschäft nun einmal nicht immer seine Unterlagen dabei hat, ersetzt Crew.Check.org gewissermaßen den Dokumentenordner und ist eben von überall in der Welt abrufbar. Wer sich ein wenig tiefer mit diesem Thema beschäftigen möchte, der sei hiermit auf die Website als Quelle für weitere Infos verwiesen. Das eigentliche Thema, welches sich immer mehr aus dem Vortrag herauskristallisierte, war der Konflikt innerhalb der Branche zwischen dem Arbeitsmodell des Freelancers und den gesetzlichen Normen, wie beispielsweise zum großen Thema Scheinselbstständigkeit. Extrem problematisch sieht Simon Stürz die spezielle Situation der Veranstaltungsbranche – man kann es einfach nicht mit der Industrie vergleichen. Und leider gibt es kein einheitliches Verständnis auch zwischen den einzelnen Behörden und Ämtern. Und so wird, um ein Beispiel zu nennen, beim Finanzamt ein Tontechniker plötzlich als Gewerbetreibender eingestuft, nachdem er seinen Meister erworben hat. Bis zu seiner höheren Qualifikation war er Freiberufler und über die Auswirkungen dieser Willkür muss man wohl kaum etwas sagen. Interessanter Vortrag zu einer die Branche wohl nicht wenig bewegender Thematik – zumindest ließ sich genau dies den zahlreichen Zwischenfragen entnehmen.